
Beim betreuten Wohnen ist eine selbständige Haushaltsführung erforderlich. Wenn aber aus gesundheitlichen Gründen die Versorgung nicht mehr selbst erfolgen kann, kann die Betreuung auf Vollversorgung (gegen Aufzahlung) umgestellt werden. Der Heimbeitrag inkludiert sämtliche Kosten (wie Beheizung, Beleuchtung, Strom, Betreuung, individuelle Wohnungs- und Wäschereinigung, Nachtbereitschaft etc.)
Bei der Vollversorgung wird zu den angeführten Leistungen die volle Verpflegung (Frühstück, Mittagessen, Nachmittagskaffee, Abendessen), die Versorgung der Wäsche (Waschen, Bügeln, auch Leibwäsche) sowie die persönliche Betreuung durch das diplomierte Personal (diplomierte Pflegehelfer, Diplomkrankenschwester) angeboten. Von der Heimleitung wird auch eine Vielzahl von Aktivitäten für die Heimbewohner organisiert (z.B. Seniorennachmittage, Ausflugsfahrten, Seniorenturnen, Gottesdienste, Muttertagsfeier, Sommerfest, Weihnachtsfeier etc.)
Im Seniorenpark der Stadt Klagenfurt befindet sich auch eine Pflegestation mit 52 Betten auf Einzelzimmerbasis. Die Ausstattung erfüllt alle modernenPflegeerfordernisse und basiert auf modernsten sozialen und medizinischen Erkenntnissen. Dies ist ein Service für die Seniorenpark-Bewohner, damit sie bei Pflegebedürftigkeit in der gewohnten Umgebung bleiben können. Deshalb werden in die Pflegestation nur Personen aufgenommen, die sich bereits im Seniorenpark befinden und deren Gesundheitszustand sich verschlechtert hat.
Für ein Ansuchen um Aufnahme in den Seniorenpark genügt ein formloses Schreiben an die Abteilung Soziales, A-9010 Klagenfurt, Bahnhofstraße 35. Eine Antragstellung für das Pflegezentrum Welzenegg, hier hat die Stadt das Einweisungsrecht für 80 Betten, erfolgt bei der Abteilung Soziales, Bahnhofstraße 35, 9010 Klagenfurt:
Sieglinde Vallefuoco, Tel: +43 (0)463 537-4821, Fax: +43 (0)463 537-6265,
E-Mail sieglinde.vallefuoco@klagenfurt.at
Aufnahmebedingung für den Seniorenpark Klagenfurt (Betreutes Wohnen) ist der ordentliche Wohnsitz in Klagenfurt seit mindestens 3 Jahren. Vorrangig werden Klagenfurter Bürger und Bürgerinnen aufgenommen. Mindestalter ist 60 Jahre und die gesundheitliche Eignung (amtsärztliche Untersuchung).
Betreutes Wohnen
Haus 5: € 425,90 monatlich – Ermäßigungen vorgesehen Haus 3: € 17,39 pro m², Ermäßigungen vorgesehen, 40 % des Nettoeinkommens zuzüglich die Hälfte des Pflegegeldes sind zur Kostendeckung heranzuziehen. (Jährlich Pensionsanpassung – Valorisierungsklausel).
Vollversorgung
Haus 1: € 1.549,20 mtl. bei Pflegestufe 0, € 1.703,70 mtl. bei Pflegestufe 1 und € 1.833,80 bei Pflegestufe 2. Die Heimkosten werden jährlich angepasst.
(Pensionsanpassung – Valorisierungsklausel)
Pflegestation
Haus 3 und 5: monatlicher Grundbetrag € 1.601,40 + € 100,-- EZ-Zuschlag,
zuzüglich des jeweiligen Pflegegeldes
Heimleitung: Mag. Heidi Kügerl, Tel.: + 43 (0)463 56 2 05 , Fax: +43 (0)463 57 3 92.