Das Klagenfurter Stadtrecht regelt die rechtliche Stellung und Aufgaben der Stadt sowohl im eigenen als auch im übertragenen Wirkungsbereich (als Bezirkshauptmannschaft), legt Rechte und Pflichten von Bürgermeister, Stadtsenat und Gemeinderat fest. Änderungen des Stadtrechtes müssen vom Kärntner Landtag beschlossen werden.
Nachstehend das gültige Stadtrecht als pdf-Datei zum Download.