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Klagenfurt am Wörthersee
Klagenfurt am Wörthersee
Willkommen in Klagenfurt am Wörthersee

Sperrmüll

Voller Container mit Sperrmüll
Lupe

Sperrmüll ist Siedlungsabfall (Abfälle die in privaten Haushalten anfallen), der wegen Größe und Gewicht nicht in der Restmülltonne entsorgt werden kann.

Zum Sperrmüll gehören:
Alte Möbel, Teppiche, Matratzen, Öfen, große Haushaltsgeräte, Elektrogeräte, Sanitäreinrichtungen, Altreifen (gegen Verrechnung), große Sportgeräte, usw.

Sammlung des Sperrmülls:

1. Abholung durch die Müllabfuhr
Vereinbaren Sie mit uns einen Termin: Telefon 0463-537-3344 oder 3345
Bitte stellen Sie den Sperrmüll auf Ihrem Grundstück bereit. 
Um unerwünschtes Dazustellen von Sperrmüll durch andere Personen zu 
vermeiden, entrümpeln Sie – wenn möglich – erst kurz vor der Abholung. 
Bitte sorgen Sie dafür, dass die Zufahrt für unseren Lkw gewährleistet ist. 
Wenn mehrere benachbarte Bewohner sich zusammenschließen, gilt bis 
zu einer Lkw-Fuhre ein Auftrag. 
Für Wohnanlagen empfehlen wir die gemeinsame Bestellung über 
die Hausverwaltung 
Kosten: Die Kosten für eine Lkw-Fuhre bzw. einen Auftrag werden 
vor Ort eingehoben. Autoreifen mit und ohne Felgen sind kostenpflichtig. 
                                     
2. Kostenlose Entsorgung bei den Altstoffsammelstellen Nord und Süd

Klagenfurter BürgerI und Bürgerinnen können den Sperrmüll kostenlos bei den 
Altstoffsammelstellen Nord und Süd entsorgen. 
 Öffnungszeiten: Montag bis Freitag , 6 bis 19 Uhr, Samstag  7 bis 12 Uhr.

Altstoffsammelstellen Nord und Süd

VORSICHT:
Die Weitergabe von Abfällen (z.B. Sperrmüll, Elektro- und Elektronikaltgeräte) an ausländische Firmen und Einzelpersonen, die über keine Berechtigung zur Sammlung von Abfällen verfügen (z.B. "Kleinmaschinenbrigaden") ist gesetzeswidrig und führt zu einer Verwaltungsstrafe. Zusätzlich zu diesen Firmen und Einzelpersonen können auch die Liegenschaftseigentümer/Innen verwaltungsstrafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, da sie ihre Siedlungsabfälle nicht in die öffentliche Abfuhr einbringen bzw. gefährliche Abfälle einem nicht berechtigten Sammler übergeben



 

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Seite aktualisiert am: 21.05.2012