Klagenfurt ist mit Parkplätzen gut ausgestattet. Insgesamt gibt es rund 4.200 Stellplätze innerhalb und entlang des Ringes, sowie rund 1.720 in Zentrumsnähe.
Außerhalb der Ringe sind viele Parkplätze gebührenfrei, für einige ist Gebühr zu entrichten.
Bitte genau auf die Beschilderung achten!
Kurzparkzonen
Die Kurzparkzonen innerhalb des Ringes sind gebührenpflichtig.
Maximale Parkzeit 3 Stunden.
In den kostenpflichten Zonen kann jeder sein mehrspuriges Kraftfahrzeug 10 + 10 Minuten gratis abstellen.
Die Ankunftszeit ist minutengenau gut sichtbar anzubringen (z.b. handschriftlicher Zettel hinter der Windschutzscheibe). Ab der 21. Minuten wird ein gültiger, bezahlter Parkschein benötigt
Preis: 0,60 Euro für 1/2 Stunde.
Parkscheine in Trafiken und bei Automaten innerhalb der Ringe erhältlich.
Die Parkgebühr ist von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr und
Samstag von 8 bis 12 Uhr zu bezahlen.
Am Abend, Samstag Nachmittag und Sonntag kann das Auto auch in den Kurzparkzonen kostenlos abgestellt werden.
Achtung! Auch außerhalb der Ringe gibt es etliche gebührenpflichtige Kurzparkzonen, hier kostet die halbe Stunde 30 Cent.
Bitte genau auf die Kennzeichnung der Parkpklätze achten.
Garagen, kostenpflichtige Parkplätze

In Klagenfurt gibt es sieben Tiefgaragen mit über 1.900 Stellplätzen. Die Preise differieren stark - von 1,70 bis 3,50 pro Stunde - vor dem Autoabstellen lohnt sich also ein Preisvergleich!
Die Garagen mit Adressen und Telefonnummern:
Lindwurmtiefgarage,
Neuer Platz 13,
Tel.: +43 (0)463 51 21 05
Garage Heiligengeistplatz,
Heiligengeistplatz 4
+43 (0)463 571 68
Theatergarage,
Purtscherstraße 1
+43 (0)463 50 09 73
Domgarage,
Paulitschgasse13
+43 (0)463 53 21 79
BKS-Garage,
St. Veiter Ring 43
+43 (0)463 50 19 20
WK-Garage,
Gabelsberger Straße
+43 (5) 909 04 0
AK-Garage,
Bahnhofsplatz
+43 (0)463 577 16
Dauerparker finden einen günstigen
Parkplatz beim Fernheizkraftwerk. Das Tagesticket kostet 5 €, das Monatsticket 40 €. Stundentarife gibt es keine.
Außerdem gibt es das
Parkhochhaus Geyerschütt (350 Stellplätze) sowie die bewachten, gebührenpflichtigen Parkplätze
Waaggasse und
Viktringer Ring (insgesamt 110 Parkflächen).
Weitere Parkmöglichkeiten im Einkaufszentrum
City Arkaden und im Parkhaus auf der
Messe.
Parkgenehmigungen
Anrainer, Dienstnehmer und Unternehmer können eine Parkgenehmigung anfordern.
Anrainer der InnenstadtBedinguung ist Hauptwohnsitz in der Innenstadt. Die Dauerparkkarte wird in der Magistratsabteilung Baurecht. Gewerberecht. Bevölkerungswesen angefordert.
Mitzubringen sind: Meldezettel, Zulassungsschein des Fahrzeuges, Mietvertrag oder Eigentumsnachweis für Wohnung/Haus. Der Antragsteller muss auch Zulassungsbesitzer des Fahrzeuges sein!!!
Die Parkberechtigung gilt für zwei Jahre. Kosten: 150 Euro + 66,01 Bearbeitungsgebühr. Die Anrainer werden einer bestimmten Zone zugeordnet - nur in dieser gilt auch die Parkberechtigung!!
Anrainer, die außerhalb des Ringes wohnen, können eine Parkberechtigung für außerhalb des Ringes bekommen. Sie kostet 150 Euro + 66,01 Euro Bearbeitungsgebühr und gilt auch für zwei Jahre.
Dienstnehmer und UnternehmerDienstnehmer und Unternehmer können keine Parkberechtigung für die Innenstadt bekommen - lediglich eine Parkerlaubnis außerhalb des Ringes. Bedingungen: es muss ein Firmenfahrzeug sein und es gibt keine Möglichkeit, oder nur erschwert, öffentliche Verkehrsmittel zu benützen.
Kosten: 150 Euro + 66,01 Bearbeitungsgebühr. Die Parkberechtigung gilt für zwei Jahre!
Die Anträge für die Parkgenehmigungen können hier heruntergeladen werden.
Anrainer
Dienstnehmer
Unternehmer
Kontakt und Infos:
Abteilung Baurecht.Gewerberecht.Bevölkerungswesen
Telefon: +43 (0)463 537-3372
Fax: +43 (0)463 537-6247
E-mail: andrea.fick@klagenfurt.at
Parkberechtigung für Behinderte
Die extra gekennzeichneten Parkplätze für Behinderte kann man nur mit einem 29b-Ausweis in Anspruch nehmen. Diesen Ausweis erhalten Personen mit starker Gehbehinderung in der Abteilung Baurecht.Gewerberecht.Bevölkerungswesen, Amtsgebäude Domplatz. Ansuchen werden zum Amtsarzt weitergeleitet. Bei Diagnose „auf Dauer starke Gehbehinderung“ bekommt der Gehbehinderte einen positiven Bescheid. Für den Antragsteller entsteht ein einmaliger Kostenbeitrag von 30,70 Euro.
Kontakt und Infos:
Abteilung Baurecht / Gewerberecht
Telefon: +43 (0)463 537-3351
Fax: +43 (0)463 537-6242
E-mail: luise.kelz@klagenfurt.at