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Klagenfurt am Wörthersee
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Willkommen in Klagenfurt am Wörthersee

Lärmschutz

Messen können wir nur den Schalldruckpegel und die Frequenz von Geräuschen. Lärm als negativ empfundenes Geräusch entsteht erst im Kopf, ist daher eine sehr subjektive Empfindung.

Was tun bei Lärmbelästigung:

 

Nachbarschaftslärm

„Wann darf man Rasenmähen?“
Antworten auf diese und andere Fragen, die Lärmerzeugung und Lärmbegrenzung im privaten Bereich regeln, findet man in der Lärmschutzverordnung (102kB) der Stadt Klagenfurt.
Wenn Sie sich durch ungebührlichen Lärm aus der privaten Nachbarschaft belästigt fühlen, ist die Bundespolizei Ihre Ansprechpartnerin

Lärm, ausgehend von Betrieben

„Welchen Lärm darf der Betrieb in meiner Nachbarschaft verursachen?“
Dies ist geregelt in den Auflagen des Betriebsanlagen-Genehmigungsbescheides. Beschwerden und Auskünfte bei der Abteilung Gewerberecht.

Baulärm

„Welcher Lärm darf auf einer Baustelle erzeugt werden?“
Eine Regelung dafür gibt es im Baubescheid, in dem die Lärmerregung zeitlich eingegrenzt ist. Wenn Sie sich durch Lärm von Baustellen belästigt fühlen, wenden sie sich an die Abteilung Umweltschutz, Dipl.-HTL-Ing. Harald Schlemitz.
Download: Richtlinie Baulärm (8kB)

Lärm aus der Nachbarwohnung – Schallschutz

„Hilfe – ich werde durch Lärm aus der Nachbarwohnung belästigt“
In Mehrfamilienwohnhäusern gibt es Mindestanforderungen an den baulichen Schallschutz. Wenn Sie das Gefühl haben, aus angrenzenden Wohnungen alles mitzuhören, obwohl ihre Nachbarn keine ungewöhnlichen Lebensgewohnheiten haben, könnte unzureichender Schallschutz die Ursache sein. Eine Schallschutzmessung verschafft Ihnen in diesem Punkt Klarheit. Einen Messtermin können Sie mit Dipl-HTL-Ing. Harald Schlemitz von der Abt. Umweltschutz vereinbaren. Er berät Sie auch über Abhilfemöglichkeiten, bis hin zu Sanierungsmaßnahmen.
Beschwerden sind an die Abteilung Baurecht zu richten.


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Super 1,408 €/lt, Diesel 1,352 €/lt, Stand 14.05.2012
ab 18.5.2012 Super 1,401 €/lt, Diesel 1,345 €/lt 
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Seite aktualisiert am: 21.05.2012