
Voraussetzung für die Antragstellung ist:
• Die Volljährigkeit
• Die österreichische Staatsbürgerschaft bzw. Staatsbürgerschaft eines EU-Landes
(dazu gehören auch Staatsbürger aus Island, Liechtenstein und Norwegen)
• Niederlassung und Aufenthaltsgesetz BGBl. 100/2005
(Gleichstellung von Ausländern, die einen mindestens 5-jährigen ununterbrochenen Aufenthalt
(Daueraufenthaltsberechtigung) und ein geregeltes Einkommen nachweisen können).
• Hauptwohnsitz in Klagenfurt oder Berufstätigkeit in Klagenfurt
Das Formular kann hier als pdf-Dokument oder als Word-Dokument heruntergeladen werden.
Das Ansuchen ist gebührenfrei, per Post oder per Fax zu schicken oder persönlich abzugeben.