Wenn ein neuer Erdenbürger geboren wird, benötigt er eine Geburtsurkunde. Sie ist eine der ganz wichtigen Personenstandsurkunden, die man für die Beantragung vieler weiterer Dokumente immer wieder benötigt. Die Geburtsurkunde muß spätestens
innerhalb eines Monats nach der Geburt beantragt werden.
Die Geburtsurkunde enthält den Namen des Kindes, und es wird die familiäre Situation zur Zeit der Geburt festgehalten. Die Anmeldung können bei ehelichen Kindern die Eltern, bei unehelichen Kindern die Mutter erledigen. Die Geburtsurkunde wird auch für die Wohnsitzanmeldung des Neugeborenen benötigt.
Die Geburt von Klagenfurter Kindern wird, wenn gewünscht, auch in der Stadtzeitung KLAGENFURT veröffentlicht. Dazu muss am Standesamt eine Einverständniserklärung unterschrieben werden.